Wussten Sie, dass es in Deutschland sechs verschiedene Einkommensteuerklassen gibt, die Ihrer persönlichen Lebenssituation entsprechend zugeordnet werden? Die Wahl der richtigen Steuerklasse nach der Heirat kann einen erheblichen Einfluss auf Ihr Nettoeinkommen haben. Zusätzlich ermöglicht das Ehegattensplitting eine gemeinsame Veranlagung, die finanzielle Vorteile bringen kann, insbesondere wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Steuerklasse nach der Heirat – von den verschiedenen Optionen über mögliche Kombinationen bis hin zu Fristen und Deadlines für den Wechsel. Lassen Sie sich von den vielfältigen Möglichkeiten inspirieren, um Ihre Steuerlast zu optimieren und vom Ehegattensplitting zu profitieren.
Was ist eine Steuerklasse?
Eine Steuerklasse ist ein wichtiges Element im deutschen Steuersystem. Sie bestimmt, wie die Lohnsteuer eines Arbeitnehmers berechnet und abgeführt wird. Die Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse hängt von der individuellen Lebenssituation ab – ob jemand ledig, verheiratet oder alleinerziehend ist. Die Steuerklasse soll dem Arbeitgeber die Berücksichtigung von Einkommens- und Freibeträgen sowie Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung erleichtern.
Definition und Zweck der Steuerklassen
Die Lohnsteuerklassen dienen dazu, die Einkommenssteuer eines Arbeitnehmers korrekt zu ermitteln und abzuführen. Je nach persönlicher Situation – beispielsweise Familienstand oder Kinderzahl – können verschiedene Freibeträge und Pauschalen berücksichtigt werden, um die Steuerlast zu optimieren.
Die verschiedenen Steuerklassen im Überblick
- Steuerklasse I: Für Alleinstehende, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder
- Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit Anspruch auf Entlastungsbetrag
- Steuerklasse III: Für den Besserverdienenden in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Steuerklasse IV: Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit ähnlichen Einkommen
- Steuerklasse V: Für den Geringerverdienenden in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Steuerklasse VI: Für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen
Diese Einteilung ermöglicht eine präzisere Berechnung der Lohnsteuervorauszahlung und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer am Jahresende nicht unverhältnismäßig hohe Steuernachzahlungen leisten müssen.
Steuerklassenwechsel nach der Heirat
Nach der Eheschließung erfolgt der Wechsel der Steuerklasse automatisch durch das Verfahren „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM). Hierbei werden die Paare standardmäßig in die Steuerklasse IV eingeordnet, sofern die Voraussetzungen des nicht dauernd getrennt Lebens und des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland erfüllt sind.
Für einen weiterführenden Steuerklassenwechsel müssen Ehepaare jedoch selbst tätig werden und den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ beim Finanzamt einreichen. Dieser Wechsel ist kostenfrei und tritt spätestens im Folgemonat nach der Antragsstellung in Kraft.
Fristen und Deadlines für den Wechsel
- Die Frist für einen Steuerklassenwechsel innerhalb eines Jahres läuft bis zum 30. November.
- Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich, da die Steuerkarte für das gesamte Jahr gilt.
- Änderungen nach dem 30. November gelten daher erst für das nächste Steuerjahr.
Mit dem richtigen Steuerklassenwechsel können Ehepaare von Steuervergünstigungen wie dem Ehegattensplitting und der Zusammenveranlagung profitieren. Eine frühzeitige Antragsstellung ist dabei empfehlenswert, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.
Steuerklassen für Ehepaare: Kombinationen und Optionen
Nach der Heirat stehen Ehepaaren verschiedene Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Steuerklassen zur Verfügung. Die gängigsten Optionen sind die Kombination von Steuerklasse III und V sowie die Wahl von Steuerklasse IV für beide Partner. Jede Variante bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich.
Steuerklasse III und V: Vorteile und Nachteile
Die Kombination von Steuerklasse III für den besserverdienenden Partner und Steuerklasse V für den Geringverdiener kann insbesondere für Doppelverdiener-Familien vorteilhaft sein. Der Besserverdiener profitiert dann von einem geringeren Steuervorteil Ehe, während der Geringverdiener einen höheren Lohnsteuerabzug hat. Allerdings kann diese Steuerklassenkombination auch mit hohen Steuernachzahlungen verbunden sein.
Steuerklasse IV: Eine gleichmäßige Verteilung
Wählen beide Partner Steuerklasse IV, verteilt sich die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide. Diese Variante eignet sich besonders für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Eine weitere Option ist die Wahl von Steuerklasse IV mit Faktor, bei der die Lohnsteuerlast entsprechend der tatsächlichen Einkommensanteile verteilt wird.

Unabhängig von der gewählten Steuerklassenkombination sollten Ehepaare stets die für ihre individuellen Umstände optimale Lösung finden, um von Steuervorteilen bestmöglich zu profitieren.
Steuerklassen und Einkommenssteuer
Die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse hat erhebliche Auswirkungen auf die monatliche Einkommenssteuer. Zwar bestimmt die Steuerklasse nicht die endgültige jährliche Steuerlast, beeinflusst aber doch maßgeblich die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge.
Auswirkung der Steuerklasse auf die Einkommenssteuer
In der Einkommensteuererklärung werden individuelle Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben berücksichtigt, um die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln. Beim Ehegattensplitting werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet, halbiert und dann versteuert. Dies kann insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen zu Steuervorteilen führen.
Berechnung der Steuerlast: Beispiele
Nehmen wir an, ein Ehepaar hat ein gemeinsames Jahreseinkommen von 60.000 Euro. Bei Einzelveranlagung würden sie etwa 15.000 Euro Steuern zahlen. Durch die Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting reduziert sich die Steuerlast auf rund 12.000 Euro – eine Ersparnis von etwa 3.000 Euro. Dies verdeutlicht den finanziellen Vorteil des Ehegattensplittings, insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner.

Insgesamt zeigt sich, dass die Wahl der Lohnsteuerklassen zwar die monatliche Steuerlast beeinflusst, die endgültige Einkommenssteuerlast jedoch erst in der jährlichen Steuererklärung für Ehepaare ermittelt wird.
Steuerklassen: Relevanz für die Familienplanung
Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann bei der Familienplanung eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn Lohnersatzleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld in Betracht kommen. Diese Leistungen werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet, sodass ein rechtzeitiger Wechsel in die Steuerklasse III zu höheren Auszahlungen führen kann.
Steuerliche Vorteile bei gemeinsamer Veranlagung
Darüber hinaus bieten die Steuerklassen III und IV Kinderfreibeträge, die die steuerliche Belastung von Familien reduzieren können. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren ermöglicht oft weitere steuerliche Vorteile, wie den Unterhaltshöchstbetrag, der bei der Familienplanung berücksichtigt werden sollte.
Kindergeld und steuerliche Absetzbarkeit
Der Bezug von Kindergeld und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderkosten sind ebenfalls eng mit der gewählten Steuerklasse verbunden. Eine sorgfältige Planung und Beratung können dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen der Familienplanung optimal zu gestalten.

Tipps zur Steuerklassenwahl nach der Heirat
Bei der Wahl der richtigen Steuerklasse nach der Heirat gibt es einige wichtige Faktoren zu berücksichtigen. Paare sollten ihr gemeinsames Einkommen, geplante berufliche Veränderungen und mögliche Lohnersatzleistungen sorgfältig abwägen.
Faktoren, die die Wahl beeinflussen
Ist das Einkommen der Ehepartner ähnlich hoch, ist oft die Kombination aus Steuerklasse IV/IV oder IV-Faktor/IV-Faktor vorteilhaft. Bei größeren Einkommensunterschieden empfiehlt sich hingegen häufig die Wahl von Steuerklasse III/V.
Steuerberatung in Anspruch nehmen
Eine professionelle Steuerberatung kann Paaren helfen, die optimale Steuerklassenwahl zu treffen und alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. Die Beratung sollte regelmäßig, mindestens jährlich, erfolgen, da sich die persönliche Situation ändern und somit auch die beste Steuerklassenkombination anpassen kann.
Durch eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation und möglicher Szenarien können Paare die Steuerklassenwahl nach der Heirat optimal an ihre Bedürfnisse anpassen und von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Häufige Fragen zu Steuerklassen nach der Heirat
Der Wechsel der Steuerklasse nach der Heirat ist für viele Paare ein wichtiges Thema. Wann sollte man die Steuerklasse ändern und was passiert bei einer Scheidung? Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.
Wann sollte man die Steuerklasse ändern?
Ein Steuerklassenwechsel sollte in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:
- Bei signifikanten Änderungen des Einkommens, zum Beispiel wenn einer der Partner eine neue Stelle antritt oder in Elternzeit geht.
- Vor dem Bezug von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, da die Steuerklasse hier eine Rolle spielt.
- Wenn sich die familiäre Situation ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes.
Was passiert bei Scheidung?
Bei einer Scheidung werden die Partner automatisch in Steuerklasse I eingeordnet, sofern keine Kinder vorhanden sind. Alleinerziehende können in Steuerklasse II wechseln. Ein erneuter Steuerklassenwechsel ist einmal pro Jahr möglich, die Frist dafür ist der 30. November des laufenden Jahres.
Insgesamt ist ein Steuerklassenwechsel nach der Heirat ein wichtiges Thema, das Paare sorgfältig prüfen sollten, um mögliche Steuervergünstigungen zu nutzen und das Einkommen zu optimieren.
Steuerklassen-Sonderfälle
Bei der Wahl der richtigen Steuerklasse nach der Heirat gibt es einige Sonderfälle, die besondere Beachtung erfordern. Insbesondere Selbstständige und Paare in internationalen Ehen müssen spezielle Regeln beachten.
Steuerklasse und Selbstständigkeit
Selbstständige haben keine Lohnsteuerklasse, da sie keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne sind. Dennoch können sie von der Steuerklassenwahl ihres Ehepartners profitieren. Durch das Ehegattensplitting können Selbstständige von den Vorteilen der Steuerklasse des Ehepartners profitieren und so ihre Steuerlast reduzieren.
Steuerklasse bei internationalen Ehen
Bei internationalen Ehen, bei denen mindestens ein Partner nicht in Deutschland steuerpflichtig ist, gelten besondere Regeln. In manchen Fällen kann das Ehegattensplitting auch dann angewendet werden, wenn ein Partner im Ausland lebt. Eine individuelle steuerliche Beratung ist hier besonders wichtig, um alle Optionen zu prüfen und die beste Lösung zu finden.
| Steuerklasse | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Steuerklasse 2 | Für Alleinerziehende mit minderjährigem Kind im Haushalt | Eine geschiedene Mutter, die Alleinverdienerin ist und ein Kind betreut |
| Steuerklasse 3 und 5 | Optimal für Paare mit größerem Einkommensunterschied | Ein Paar, bei dem der eine Partner deutlich mehr verdient als der andere |
| Steuerklasse 4 | Standardoption für Verheiratete mit ähnlichen Einkommen | Ein Paar, bei dem beide Partner in etwa gleich viel verdienen |
| Steuerklasse 4 mit Faktor | Für Paare mit Einkommensunterschied, um eine faire Steuerlast zu erreichen | Ein Paar, bei dem einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere |
| Steuerklasse 6 | Für Arbeitnehmer mit Nebenjob | Eine Angestellte, die neben ihrem Hauptjob noch einen Minijob ausübt |
Zusammengefasst müssen Selbstständige und Paare in internationalen Ehen besonders sorgfältig ihre Steuerklassenwahl prüfen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die optimale Lösung für ihre individuelle Situation zu finden.
Ausblick auf die Steuerklassenreform 2024
Für das Jahr 2024 ist eine umfassende Reform der Lohnsteuerklassen geplant. Die derzeitigen Steuerklassen III, IV und V sollen durch ein neues Faktorverfahren ersetzt werden, das die Vorteile des Ehegattensplittings bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dieses System soll zu einer faireren Verteilung der Steuerlast zwischen Ehepaaren führen und Nachzahlungen reduzieren.
Geplante Änderungen und deren Auswirkungen
Laut dem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes II 2024 soll das neue Faktorverfahren ab dem 1. Januar 2030 eingeführt werden. Dabei ersetzen zwei Steuerklasse-IV-Optionen mit individuell anpassbarem Faktor die bisherigen Kombinationen III/V und IV/IV. Dieses Modell soll die Geschlechterungleichheit bei der Steuerlast abmildern und Frauen darin bestärken, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.
Vorbereitung auf das Jahr 2024
Ehepaare sollten sich frühzeitig über die geplanten Änderungen bei den Steuerklassen informieren und ihre Steuerstrategie gegebenenfalls anpassen. Obwohl die Umsetzung der Reform erst 2030 erfolgen soll, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit den Auswirkungen auf die persönliche Steuerlast und Familienplanung auseinanderzusetzen. Eine Beratung durch Steuerexperten kann dabei hilfreich sein, um optimal für die Steuerklassenreform gewappnet zu sein.
FAQ
Was ist eine Steuerklasse?
Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel nach der Heirat?
Welche Steuerklassenkombinationen gibt es für Ehepaare?
Wie beeinflusst die Steuerklasse die Einkommenssteuer?
Warum ist die Steuerklasse für die Familienplanung relevant?
Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?
Wie sieht es mit Sonderfällen aus?
Welche Änderungen sind bei der Steuerklassenreform 2024 geplant?
Quellenverweise
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- https://taz.de/Reform-der-Steuerklassen/!6023631/






















